- Beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis Pflicht (Gebäudeenergiegesetz, GEG). Er gilt zehn Jahre.
- Schon die Immobilienanzeige muss die wichtigsten Kennwerte enthalten.
- Spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach dem Kaufvertrag übergeben.
- Bei älteren, kleineren Wohngebäuden ist oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
1. Wann der Energieausweis vorliegen muss
Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Verkäufer, Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen – oder ihn dort deutlich sichtbar auszuhängen. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen, sobald ein Interessent danach fragt. Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie.
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Prüfen Sie das Datum rechtzeitig – ein neuer Ausweis braucht je nach Art einige Tage bis Wochen.
2. Pflichtangaben in der Anzeige
Wird die Immobilie in kommerziellen Medien angeboten – also etwa auf Immobilienportalen, in der Zeitung oder auf der Makler-Website – müssen bereits in der Anzeige folgende Angaben stehen, sofern ein Energieausweis vorliegt:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
- Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a),
- wesentlicher Energieträger der Heizung,
- Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis,
- Energieeffizienzklasse, soweit im Ausweis angegeben.
Formulierungen wie „Energieausweis liegt zur Besichtigung vor“ ersetzen diese Angaben nicht. Fehlende Angaben wirken zudem unprofessionell und lassen Käufer zögern.
3. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
| Grundlage | Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten drei Jahre | Berechnung aus Bausubstanz und Anlagentechnik |
| Aussagekraft | Abhängig vom Heizverhalten der Bewohner | Unabhängig vom Nutzerverhalten, detaillierter |
| Aufwand | Gering, meist schnell verfügbar | Höher, mit Begehung bzw. genauer Datenerhebung |
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude wurde auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht. Welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist, klären wir gern mit Ihnen.
4. Ausnahmen und Folgen
Für Baudenkmäler ist kein Energieausweis erforderlich. Wer die Pflichten beim Verkauf nicht erfüllt – etwa den Ausweis nicht vorlegt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt –, handelt ordnungswidrig; es drohen Bußgelder. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei unvollständigen Anzeigen.
5. Was der Energieausweis über den Wert sagt
Käufer rechnen heute mit Heiz- und Modernisierungskosten. Eine gute Effizienzklasse ist ein echtes Verkaufsargument, eine schlechte muss den Preis nicht ruinieren – wenn nachvollziehbar gezeigt wird, was eine Modernisierung kosten würde. Deshalb fließt der energetische Zustand bei uns in alle drei Wertermittlungsverfahren ein.
Ratgeber: Haus mit Ölheizung verkaufen
Kein gültiger Energieausweis?
Wir kümmern uns im Rahmen der Vermarktung darum, dass der passende Ausweis rechtzeitig vorliegt – und alle Pflichtangaben stimmen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.