- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die ein Verbraucher kauft, zahlen Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen.
- Bei Belur Immobilien sind das je 3,57 % inkl. 19 % MwSt. (3 % netto).
- Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag – ohne Verkauf keine Provision.
- Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbe gilt die Teilungsregel nicht.
1. Die Teilungsregel nach § 656c BGB
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Wird eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) an einen Verbraucher verkauft und ist der Makler für beide Seiten tätig, darf er von Käufer und Verkäufer nur Provision in gleicher Höhe verlangen. Verzichtet er gegenüber einer Seite auf die Provision, gilt das automatisch auch für die andere.
Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf er einen Teil der Provision an den Käufer weitergeben – höchstens die Hälfte, und der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat. Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden, also mindestens per E-Mail.
2. So setzt sich die Provision zusammen
Die Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei vereinbar. In Baden-Württemberg üblich und bei uns Standard sind je 3 % zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also je 3,57 % des Kaufpreises für Käufer und Verkäufer.
| Beispiel: Kaufpreis | 450.000 € |
|---|---|
| Anteil Verkäufer (3,57 %) | 16.065 € |
| Anteil Käufer (3,57 %) | 16.065 € |
Für Käufer gehört die Provision zu den Kaufnebenkosten, zusammen mit Grunderwerbsteuer (in Baden-Württemberg 5,0 %) sowie Notar- und Grundbuchkosten.
3. Wann die Provision fällig wird
Die Provision ist ein Erfolgshonorar: Sie wird erst verdient und fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist. Bewertung, Beratung, Exposé und Besichtigungen kosten Sie vorher nichts. Kommt kein Verkauf zustande, fällt keine Provision an.
4. Mehrfamilienhaus, Grundstück, Gewerbe
Die Teilungsregel gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser beim Kauf durch Verbraucher. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken, Gewerbeimmobilien oder wenn eine Firma kauft, kann die Provision frei verteilt werden – etwa so, dass nur der Käufer eine Provision zahlt. Die genaue Regelung steht immer im Exposé und im Maklervertrag.
5. Was Sie dafür bekommen
Für Verkäufer umfasst unsere Leistung unter anderem:
- Wertermittlung nach Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren,
- Beschaffung und Prüfung der Unterlagen, inklusive Energieausweis,
- Fotos, Exposé und Grundrisse, Vermarktung über Portale und Interessenten-Netzwerk,
- Vorauswahl der Interessenten und Bonitätsprüfung, Besichtigungen, Preisverhandlung,
- Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Übergabe.
Käufer erhalten vollständige, geprüfte Unterlagen für ihre Finanzierung und einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Objekt.
Fragen zu Kosten und Ablauf?
Im kostenlosen Erstgespräch rechne ich Ihnen Erlös und Kosten für Ihre Immobilie transparent vor.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.